Pressemitteilung des Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) vermisst Aussagen im vorgelegten Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien zur Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen und mahnt dringend eine Überprüfung des seit beinahe 50 Jahren bestehenden Bundesverfassungsgerichtsurteils an. Die notwendigen und von allen künftigen Regierungsparteien als sinnvoll erachteten Diskussionsprozesse müssen nun innerhalb der neuen Regierung eingeleitet werden.
„Die Beratung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen erfordert ein Höchstmaß an Vertrauen. Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen verhindert regelmäßig die Thematisierung sensibler Erfahrungen von Klient*innen einerseits und erschüttert im Extremfall die bestehende professionelle Beziehung nachhaltig“, so Matthias Stein, Sprecher des BfZ. Dies ist nicht nur in Handlungsfeldern relevant, in denen Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Auch Soziale Arbeit mit Betroffenen von Gewalt und mit Menschen, die sich durch Skepsis gegenüber staatlichen Akteur*innen auszeichnen kann regelmäßig nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten, da das vertrauliche Wort im Beratungsprozess nicht vollumfänglich geschützt ist.
Im Vorfeld der Bundestagswahl erfragte das BfZ die Positionen der demokratischen Parteien im Bundestag zum Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit. SPD, die GRÜNEN und die FDP betonten die Bedeutsamkeit und Besonderheit des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiter*innen und Adressat*innen als schützenswertes und notwendiges Gut. Während die GRÜNEN die Reform des § 53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger) durch die Aufnahme von Sozialarbeiter*innen in den Kreis der geschützten Berufsgruppen befürworten, erachten die SPD und die FDP eine Abwägung mit den Aufgaben der Wahrheitsermittlung im Strafprozess zuvor als notwendig. „Wir fordern die neue Regierung nun auf, diesen Diskussionsprozess tatsächlich auch in den entsprechenden Arbeitsgruppen zu führen,“ so Matthias Stein. „Die Profession der Sozialen Arbeit hat sich in den letzten 50 Jahren enorm gewandelt und ist in ihren Aufgaben und Tätigkeiten nicht mehr zu vergleichen mit der Zeit, als das Bundesverfassungsgericht in 1972 über die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen befand,“ ergänzt Michael Leinenbach, ebenfalls Sprecher des BfZ.
Frankfurt am Main, den 26.11.2021
Kontakt:
Sprecher BfZ
Michael Leinenbach Matthias Steinoffice@michael-leinenbach.de ms@fanprojekt-jena.de
0176-22993243 0173-3970701
Hintergrund:
Praktiker*innen und Berufsverbände sehen seit Jahrzehnten die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen. Dessen Fehlen erweist sich insbesondere in jenen Arbeitsfeldern als besonders problematisch, in denen die Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Probleme gibt es auch in Arbeitszusammenhängen, in denen Sozialarbeiter*innen regelmäßig im Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden stehen. Schon in Kommentierungen zum SGB VIII wird unterstrichen, dass das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht ein Rudiment aus Zeiten sei, „in der das Jugendamt noch als ‚Helfer des Gerichts‘ angesehen wurde“.[1] Ein aktuelles Rechtsgutachten[2] unterstreicht die Dringlichkeit des Anliegens.
Vor dem Hintergrund einer immer schwieriger werdenden Lage im Arbeitsfeld wurde bereits 2014 eine Arbeitsgruppe mit Praktiker*innen aus dem Feld der Fanprojektarbeit ins Leben gerufen, die um Vertreter*innen aus der Wissenschaft, der Trägerlandschaft sowie Praktiker*innen aus angrenzenden Bereichen der aufsuchenden Arbeit bzw. der Arbeit mit sogenannter schwieriger bzw. gefährdeter Klientel erweitert wurde und mit der analytischen Betrachtung des praktischen, berufspolitischen und juristischen Umfelds der Fanprojekte und im Weiteren auch der Sozialen Arbeit mit auffälligen Jugendkulturen begann.
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit wurde 2020 arbeitsfeldübergreifend von verschiedenen Bundesverbänden in Frankfurt gegründet.
Weitere Informationen: www.zeugnis-verweigern.de
[1] T. Trenczek, vor §§ 50 – 52, in: J. Münder u.a., Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe, 7. Auflage, Baden-Baden 2013, Rz 38
[2] Prof. Dr. Peter Schruth / Prof. Dr. Titus Simon, „Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit – am Beispiel der sozialpädagogischen Fanprojekte im Fußball“, Frankfurt am Main 2018
Mehr zum Thema Zeugnisverweigerungsrecht und Fansozialarbeit findet ihr auch bei der Koordinationsstelle Fanprojekte.